Lockdown 3.0

Lockdown 3.0

Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021

Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden höheren Schulen sind grundsätzlich im Distance-Learning, sollen jedoch bereits ab 07. Jänner 2021 klassen- bzw. tageweise an die Schulen zurückkehren, damit Leistungsfeststellungen erfolgen können.

Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt. In Schulen ab der Sekundarstufe I sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.

Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.
Für Lehrperson zählt das Tragen des MNS zu den Dienstpflichten.

Aus der Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2020-0.834.140